Familiengärten


Wünschen Sie sich schon lange auf die Gartensaison eine eigene Anpflanzungsmöglichkeit, um Ihr eigenes Gemüse anbauen zu können? Sie haben aber an Ihrem Wohnort keine Möglichkeiten dazu?

Der Gurtenbühl Leist verwaltet die Familiengärten (Schrebergärten) am „Chüngelihoger“ und kann Ihnen Ihren Wunsch erfüllen.
Möchten Sie sich für eine Schrebergartenparzelle bewerben? Melden Sie sich bitte über unser Kontakt-Formular. Aktuell ist keine Parzelle mehr frei. Sie können sich auf die Warteliste aufnehmen lassen.

Lageplan der Gärten

Map: Famlilien-Gaerten Bild anklicken für Grossansicht

Die Erde gehört nicht den Menschen - der Mensch gehört zur Erde
(Häuptling Seattle, 1855)

Schrebergartenordnung Chüngelihoger

Gültig ab 2022

Die Schrebergartenmieter/innen haben die Freiheit, ihre Parzelle nach ihren Vorstellungen zu bepflanzen. Sie können entsprechend ihren Bedürfnissen Gemüse, Salat, Beeren, Blumen, Sträucher und kleinere Fruchtbäume pflannzen, vorzugsweise in Mischkulturen. In naturnahem Vorgehen begegnen sie mit Respekt dem Boden und seinen Lebewesen, Pflanzen, Tieren und den benachbarten Menschen und halten sich an folgende Regeln:

Als Dünger werden natürliche Materialien verwendet wie Kompost, Mist, Horndünger, Steinmehl usw. Auf chemisch-synthetischen Dünger wird verzichtet.

Es werden keine Unkrautvertilger und Insektengifte gebraucht. Stattdessen können die Pflanzen mit natürlichen Mitteln (Jauchen, Tees) gestärkt und gegen Schädlinge geschützt werden.

Das Anlegen von Kompost, Mulchen und Sähen einer Gründüngung auf brachliegenden Beeten ist zu begrüssen.

Die Umzäunung der Parzelle (Zaun, Sträucher) zur Strasse oder Treppe und regelmässige Pflege ist Sache der Mieter. Weitere Infos...

Grössere Bäume (Nadelbäume und Laubbäume) dürfen nicht gepflanzt werden respektive müssen auf Kosten der Mieter gefällt werden.

Neu- oder Ausbau von Gartenhäuschen sind "zurückhaltend zu gestalten" (Baureglement der Gemeinde Köniz) und sind vorgängig mit dem Verwalter zu besprechen.

Rasen- und Grillplätze sollen nicht mehr als 1/3 der Parzelle einnehmen.

Jegliches Verbrennen von Gartenabraum und Abfällen aller Art ist gesetzlich verboten.

Um den Boden und die Gewässer zu schonen, ist der Gebrauch von Plastik mit Umsicht zu erfolgen, sodass kein (Mikro-)Plastik in den Boden gerät (alte Folien, Schnüre usw.).

Parzellen, die nicht gepflegt werden und verwildern, werden gekündigt.

Jede/r Parzellenmieter/in haftet mit seiner/ihrer persönlichen Haftpflichtversicherung für Schäden/Ereignisse auf der gemieteten Parzelle.

Die Gartenparzelle kann auf Ende des Jahres oder nach Absprache mit dem Verwalter gekündigt werden.

Gurtenbühl Leist (ParzellenverwalterIn Chüngelihoger)


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