Sträucher und Bäume
An alle Garten-Freunde am Chüngelihoger!
In den letzten Jahren gab es einige Reklamationen wegen überhängender Bäume und Sträucher bei Strassen, Wegen und der Treppe sowie von Parzellenmietern.
Die Regel gilt:
- Bei Strassen und Wegen auf eine Höhe von 4.5 Meter zurückschneiden.
- Bei Nachbarparzellen Sträucher nicht höher als 1,5 maximal 2 Meter Höhe.
- Beim Pflanzen von Bäumen und Sträuchern pro 1 Meter Höhe ist 1 Meter Grenzabstand einzuhalten.
Wenn z.B. ein Baum oder Strauch 3 Meter hoch wird, dann ist ein Abstand zur Nachbarparzelle von 3 Metern einzuhalten.
- Es ist empfehenswert keine Hochstammbäume oder hochwachsende Sträucher zu pflanzen.
- Beachten Sie die Vorschriften der Gemeinde Köniz zu Bäume und Sträucher.
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